

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 01. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss durch die Mitgliederversammlung gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
4. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die über den Verein bestehende Sportversicherung beim Württembergischen Landessportbund.
5. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 01.April jeden Jahres vom Girokonto des Mitgliedes. Kontoänderungen sind umgehend der Geschäftsstelle des Vereines zu melden. Eventuelle Stornokosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
6. Bei Vereinsbeitritt bis zum 30.06. des Jahres ist der ganze, bei einem Beitritt ab 01.07. des Jahres der halbe Jahresbeitrag fällig.
7. Persönliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben, sind mit entsprechenden Nachweisen der Geschäftsstelle des Vereines zu melden. Ebenso sind Änderungen des Wohnsitzes der Geschäftsstelle zu melden.
8. Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich und spätestens bis 01.12. schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle des Vereines zu erklären.
9. Bei der Verwaltung der persönlichen Daten der Mitglieder werden die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes beachtet.
10. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.03.2008 wurden folgende Mitgliedsbeiträge festgelegt:
Jahresbeitrag
Kinder und Jugendliche,
aktive Rentner 53,00 Euro
Passive Mitglieder 42,00 Euro
Aktive Mitglieder 90,00 Euro
Familienbeitrag 135,00 Euro
Wehr-/Zivildienstleistende ein Jahr beitragsfrei
Auszubildende/Studenten keine Beitragsreduzierung
>>Beitrittserklärung
zum Ausdrucken
Kinder und Jugendliche sind Mitglieder vor vollendetem 18. Lebensjahr.
Aktive Rentner sind Mitglieder nach vollendetem 65. Lebensjahr, die aktiv an mindestens einer Übungsgruppe des Vereines teilnehmen.
Passive Mitglieder sind Mitglieder, die an keiner Übungsgruppe des Vereines teilnehmen.
Aktive Mitglieder sind volljährige Mitglieder, die aktiv an mindestens einer Übungsgruppe des Vereines teilnehmen.
Familien bestehen aus den beiden Ehe- oder Lebenspartnern und deren minderjährigen Kindern.
Auf Antrag und Nachweis werden Wehr- oder Zivildienstleistende für die Dauer 1 Jahres von der Beitragspflicht freigestellt.
Übungsleiter des Vereines werden für die Dauer der Übungsleitertätigkeit auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
a) entweder wie Jugendliche behandelt oder
b) sind von einem bestehenden Familienbeitrag eines Elternteiles mit umfasst,
soweit und solange sie sich in der Berufausbildung oder im Studium befinden. Geeignete Nachweise sind der Geschäftsstelle des Vereines jährlich vorzulegen.
Stand 29.03.2008
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