Das Kultusministerium und das Sozialministerium BW haben mit Wirkung vom 03.04.2022 die bisher geltende CoronaVO Sport aufgehoben. Insofern gibt es für den Bereich Sport keinerlei Beschränkungen
mehr.
Dringend empfohlen wird allerdings -obwohl nicht mehr verpflichtend- die Einhaltung des Mindestabstandes, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske
in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften geschlossener Räume.