Ehrungsordnung

 

1. Die Silberne Vereinsehrennadel wird verliehen für

 

-mindestens 10 jährige aktive Laufbahn

-im Fußball für mindestens 300 Spiele oder 2maliger Erringung einer Meisterschaft (Mannschaft)

-10maligem Sieg bei Gauturnfesten

-3maligem Sieg bei Landesturnfesten

-2maligem Sieg bei beim Deutschen Turnfest

-2malige Erringung der Gaumeisterschaft

-1 maliger Erringung der Landesmeisterschaft

-2maliger erfolgreicher Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft (Mannschaft oder einzeln)

-über 25 jährige Mitgliedschaft

-für großzügige Spenden

-für 10 Jahre Ausübung von Vereinsämtern

 

2. Die Goldene Vereinsehrennadel wird verliehen für

 

-mindestens 20 jährige aktive Laufbahn

-im Fußball für über 500 Spiele oder 3malige Erringung einer Meisterschaft

-6maligem Sieg bei Gauturnfesten

-4maligem Sieg bei Deutschen Turnfesten

-3maligem Erringen der Gaumeisterschaft

-2maligem Erringen der Landesmeisterschaft

-3malige Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft

-1maligem Erringen einer Deutschen Meisterschaft

-über 40 jährige Mitgliedschaft

-besondere Leistungen in einem Vereinsamt

-20 Jahre Ausübung von Vereinsämtern

-für mehrmalige großzügige Spenden

 

3. Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen für

 

-über 50 jährige Mitgliedschaft

-besondere Leistungen im Verein

-langjährige Führung des Vereines oder Ausübung eines Vereinsamtes

 

4. Die Vereinsehrenmedaille wird verliehen für

 

-über 25 jährige Mitgliedschaft, wenn bereits die Silberne Vereinsehrennadel aus anderem Grund verliehen worden war

-über 40 jährige Mitgliedschaft, wenn bereits die Goldene Vereinsehrennadel aus anderem Grund verliehen worden war

 

 

 

Wäschenbeuren, im Oktober 1988