Ehrungsordnung

Die Ehrungsordnung gilt für über 18 Jahre alte ordentliche Mitglieder. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen werden durch den HA beschlossen.


1. Die Silberne Vereinsehrennadel wird verliehen für
• mindestens 10 jährige aktive Laufbahn
• im Fußball für mindestens 300 Spiele oder 2maliger Erringung einer Meisterschaft
(Mannschaft)
• 10maligem Sieg bei Gauturnfesten
• 3maligem Sieg bei Landesturnfesten
• 2maligem Sieg bei beim Deutschen Turnfest
• 2malige Erringung der Gaumeisterschaft
• 1maliger Erringung der Landesmeisterschaft
• 2maliger erfolgreicher Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft (Mannschaft oder einzeln)
• über 25 jährige Mitgliedschaft
• für großzügige Spenden
• für 10 Jahre Ausübung von Vereinsämtern


2. Die Goldene Vereinsehrennadel wird verliehen für
• mindestens 20 jährige aktive Laufbahn
• im Fußball für über 500 Spiele oder 3malige Erringung einer Meisterschaft
• 6maligem Sieg bei Gauturnfesten
• 4maligem Sieg bei Deutschen Turnfesten
• 3maligem Erringen der Gaumeisterschaft
• 2maligem Erringen der Landesmeisterschaft
• 3malige Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft
• 1maligem Erringen einer Deutschen Meisterschaft
• über 40 jährige Mitgliedschaft
• besondere Leistungen in einem Vereinsamt
• 20 Jahre Ausübung von Vereinsämtern
• für mehrmalige großzügige Spenden


3. Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen für
• über 50 jährige Mitgliedschaft
• besondere Leistungen im Verein
• langjährige Führung des Vereines oder Ausübung eines Vereinsamtes


4. Die Vereinsehrenmedaille wird verliehen für
• über 25 jährige Mitgliedschaft, wenn bereits die Silberne Vereinsehrennadel aus anderem Grund verliehen worden war
• über 40 jährige Mitgliedschaft, wenn bereits die Goldene Vereinsehrennadel aus anderem Grund verliehen worden war


Stand: 05.07.23                                                                    Der Vorstand