Ehrungsordnung
1. Die Silberne Vereinsehrennadel wird verliehen für
-mindestens 10 jährige aktive Laufbahn
-im Fußball für mindestens 300 Spiele oder 2maliger Erringung einer Meisterschaft (Mannschaft)
-10maligem Sieg bei Gauturnfesten
-3maligem Sieg bei Landesturnfesten
-2maligem Sieg bei beim Deutschen Turnfest
-2malige Erringung der Gaumeisterschaft
-1 maliger Erringung der Landesmeisterschaft
-2maliger erfolgreicher Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft (Mannschaft oder einzeln)
-über 25 jährige Mitgliedschaft
-für großzügige Spenden
-für 10 Jahre Ausübung von Vereinsämtern
2. Die Goldene Vereinsehrennadel wird verliehen für
-mindestens 20 jährige aktive Laufbahn
-im Fußball für über 500 Spiele oder 3malige Erringung einer Meisterschaft
-6maligem Sieg bei Gauturnfesten
-4maligem Sieg bei Deutschen Turnfesten
-3maligem Erringen der Gaumeisterschaft
-2maligem Erringen der Landesmeisterschaft
-3malige Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft
-1maligem Erringen einer Deutschen Meisterschaft
-über 40 jährige Mitgliedschaft
-besondere Leistungen in einem Vereinsamt
-20 Jahre Ausübung von Vereinsämtern
-für mehrmalige großzügige Spenden
3. Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen für
-über 50 jährige Mitgliedschaft
-besondere Leistungen im Verein
-langjährige Führung des Vereines oder Ausübung eines Vereinsamtes
4. Die Vereinsehrenmedaille wird verliehen für
-über 25 jährige Mitgliedschaft, wenn bereits die Silberne Vereinsehrennadel aus anderem Grund verliehen worden war
-über 40 jährige Mitgliedschaft, wenn bereits die Goldene Vereinsehrennadel aus anderem Grund verliehen worden war
Wäschenbeuren, im Oktober 1988